AUSBILDUNG UND STUDIUM MIT DER IG METALL

Du bist in der Ausbildung oder dem Studium? Auf dieser Webseite haben wir dir einige Tipps dafür zusammen getragen. Wir? Wir sind das Dreamteam Metall, die IG Metall Jugend aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Gemeinsam haben wir Metallerinnen und Metaller vieles erreicht. Zum Beispiel bessere Arbeitsbedingungen und Gehälter. Mit jeder Person die zu uns kommt, werden wir durchsetzungsstärker. Denn die IG Metall ist eine Mitgliedsorganisation, in der Du dich auch zusammen mit anderen engagieren kannst.

CONNECTION VOR ORT IN NIEDERSACHSEN & SACHSEN-ANHALT

Unsere Jugendsekretärinnen und Jugendsekretäre sind deine Connection vor Ort. Sie verraten dir wann und wo wir uns treffen und stehen dir mit Rat zur Seite stehen. Trau dich und melde dich.

Fragen zur Ausbildung

Das wichtigste Schriftstück ist Dein Ausbildungsvertrag. Folgende Punkte sollte er mindestens enthalten:

  • Dauer der Probezeit
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Anzahl derUrlaubstage
  • Höhe der AusbildungsvergütungKündigungsregelungen
  • Sonderzahlungen
  • Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung

Außerdem musst Du Deinem Ausbildungsunternehmen zu Beginn Deine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Sofern sie Dir nicht vorliegt, kannst Du sie bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen. Darüber hinaus braucht die Personalabteilung Deine Krankenversicherung und die Daten Deines Girokontos.

Die Kündigung von Auszubildenden ist schwierig und laut Berufsbildungsgesetz nur aus „einem wichtigen Grund“ möglich, etwa bei schwerem Diebstahl oder wenn Du häufig unentschuldigt fehlst. Nach Bekanntwerden des „wichtigen Grundes“ muss Dein Chef innerhalb von zwei Wochen schriftlich kündigen, danach ist eine Kündigung unwirksam.

Nein. Wenn Du im Betrieb eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst, erhältst Du Deine Vergütung sechs Wochen lang weiter. Wenn Du krank wirst, musst Du das vor Dienstbeginn im Betrieb melden und sagen, wie lange Du vermutlich ausfällst. Lege im Betrieb spätestens am dritten Tag die Krankmeldung vom Arzt vor. Wirst Du am Berufsschultag krank, musst Du trotzdem den Arbeitgeber und zusätzlich die Berufsschule informieren. Am besten fragst Du Deinen Lehrer, wie das bei Euch in der Berufsschule mit einer Krankmeldung läuft. Das ärztliche Attest musst Du Deinem Arbeitgeber vorlegen. Es ist ratsam, auch in der Berufsschule eine Kopie des Attests vorzulegen – besonders wenn Du wegen Krankheit Klausuren verpasst hast.

Häufig kommt es vor, dass gerade Azubis Aufgaben bekommen, die nicht dem Ausbildungsinhalt des Berufs entsprechen. Diese „Aufgaben“ nennt man ausbildungsfremde Tätigkeiten. Welche Tätigkeiten dazugehören, lässt sich jedoch nicht immer genau festlegen. Beispielsweise sind in der kaufmännischen Ausbildung Ablage- und Kopierarbeiten auch Bestandteile der Ausbildung. Wenn diese Tätigkeiten jedoch dominieren oder gar ausschließlich vom Azubi erledigt werden, dienen sie nicht mehr dem Ausbildungszweck und können als ausbildungsfremde Tätigkeiten eingestuft werden. Sie sind verboten, denn Azubis sollen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.

Welche Tätigkeiten genau vorgeschrieben sind, steht im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan – das Auto des Chefs waschen oder ständig Botengänge erledigen, gehört aber definitiv nicht dazu. Ausbildungsrahmenpläne zu sämtlichen Berufen findest Du auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Mehr Infos zur Ausbildung

Fragen zum Studium

BAföG

Eine wichtige Quelle der Studienfinanzierung ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.

Bei der Berechnung von Ansprüchen wird das Elterneinkommen berücksichtigt. Ob ein individueller Anspruch auf BAföG besteht, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Das Gleiche gilt für die Höhe des Anspruchs. Beides hängt von der Art der Weiterbildung und den persönlichen und familiären Verhältnissen ab. Mehr Informationen bekommst Du auf www.bafög.de.

Mini-Job

In einem Minijob kannst Du bis zu 450 Euro verdienen, ohne Steuern oder Sozialversicherung zahlen zu müssen. Wenn Du BAföG oder ein Stipendium erhältst, gibt es mehr zu beachten.

Wichtig: Minijobber haben die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Kündigungsschutz. Auch Tarifverträge gelten in der Regel für studentische Beschäftigungsverhältnisse.

Volljährige Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben (bis 25 Jahre), dürfen im Erststudium ohne Einschränkung hinzuverdienen. Soweit bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, kann das Kindergeld weiterhin während einer zweiten Ausbildung bezogen werden, wenn keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Von unschädlicher Erwerbsarbeit wird ausgegangen, wenn

Ein konsekutives Masterstudium, dass direkt im Anschluss an einen Bachelor absolviert wird, gilt hier als Teil der Erstausbildung. Arbeitest du nach einem Bachelorstudium erstmal und beginnst erst später ein Masterstudium, wird dies in der Regel als zweite Ausbildung angesehen.

Die Bundesregierung gibt jedes Jahr über 100 Mio Euro für Stipendien aus – aber sie verteilt das Geld nicht selbst. Zwölf Begabtenförderungswerke, Stiftungen von Parteien und Kirchen, von Staat, Wirtschaft und Gewerkschaft, fördern damit mittlerweile 20.000 Studierende und dreieinhalbtausend Promovierende jährlich. Zielgruppe sind Studierende, die politisch oder sozial engagiert sind oder fachlich und persönlich qualifiziert ihr Studium verfolgen.

Die Hans-Böckler-Stiftung des DGB fördert Studierende ab dem ersten Semester, die ein gewerkschaftliches oder ein gewerkschaftsnahes Engagement aufweisen. Parteizugehörigkeit oder Gewerkschaftsmitgliedschaft sind keine notwendigen Voraussetzungen für ein Stipendium. Wenn du politisch aktiv bist, lohnt sich ein kleiner Check, ob es ein Studienförderungswerk gibt, das auf deiner politischen Linie liegt.

Die Bewerbungsverfahren der Förderwerke sind recht unterschiedlich, bei einigen musst du sogar vorgeschlagen werden. Das Stipendium selbst wird elternabhängig gezahlt, ähnlich wie beim Bafög, doch es muss nicht zurückgezahlt werden. Neben der materiellen gibt es bei jedem Stipendium auch eine ideelle Förderung: Studierendengruppen, die sich gegenseitig unterstützen; ein zielgruppengerechtes Bildungsprogramm; Tipps und Kontakte für den Berufseinstieg. Hinzu kommt ein sogennantes Studienkostenpauschale von bis zu 300€ monatlich, das elternunabhängig gezahlt wird.