Infos für Azubis
Muss ich jede Aufgabe erledigen, die mir aufgetragen wird?
Häufig kommt es vor, dass gerade Azubis Aufgaben bekommen, die nicht dem Ausbildungsinhalt des Berufs entsprechen. Diese „Aufgaben“ nennt man ausbildungsfremde Tätigkeiten. Welche Tätigkeiten dazugehören, lässt sich jedoch nicht immer genau festlegen. Beispielsweise sind in der kaufmännischen Ausbildung Ablage- und Kopierarbeiten auch Bestandteile der Ausbildung. Wenn diese Tätigkeiten jedoch dominieren oder gar ausschließlich vom Azubi erledigt werden, dienen sie nicht mehr dem Ausbildungszweck und können als ausbildungsfremde Tätigkeiten eingestuft werden. Sie sind verboten, denn Azubis sollen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.
Welche Tätigkeiten genau vorgeschrieben sind, steht im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan – das Auto des Chefs waschen oder ständig Botengänge erledigen, gehört aber definitiv nicht dazu. Ausbildungsrahmenpläne zu sämtlichen Berufen findest Du auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Woran erkenne ich eine gute Ausbildungsstelle?
Deine Ausbildung im Betrieb sollte zeitlich und inhaltlich gut strukturiert sein. Zu diesem Zweck stellt der Ausbilder einen Ausbildungsplan auf, den Du zu Beginn ausgehändigt bekommst. Er stellt sicher, dass Du alle Inhalte und Tätigkeiten lernst, die für Deinen Beruf notwendig und wichtig sind. Wenn Du ständig ausbildungsfremde Tätigkeiten aufgebrummt bekommst, ist das nicht zulässig. In diesem Fall solltest Du Dich an Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb oder an Deinen Betriebsrat wenden. Auch Überstunden, die nicht dem Zweck der Ausbildung dienen – und die womöglich nicht einmal vergütet werden oder durch Freizeit ausgeglichen werden können – sind verboten. Auch hier gilt: JAV, Betriebsrat oder Deine zuständige IG Metall vor Ort ansprechen und weitere Schritte klären. Mehr Kriterien für eine gute Ausbildung findest Du in der Checkliste Ausbildungsqualität.
Muss ich in die Berufsschule?
Ja, der Unterricht in der Berufsschule ist ein wichtiger Bestandteil Deiner betrieblichen Ausbildung. In der Regel ist er ist für alle Azubis verpflichtend. Er findet entweder im Block oder in Teilzeit statt. Dein Arbeitgeber muss Dich für diese Zeit bezahlt freistellen. Außerdem müssen Dir alle Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wie die Schulzeit genau geregelt ist, erfährst Du im Ratgeber Berufsschule.
Übernahme nach der Ausbildung?
Seit 2012 haben Azubis, die IG Metall-Mitglied sind, nach erfolgreicher Ausbildung grundsätzlich einen tariflichen Anspruch auf unbefristete Übernahme. Das haben wir in der Metall- und Elektrobranche, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Holz- und Kunststoffbranche sowie in vielen Handwerksbereichen durchgesetzt. Hier muss der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Personalbedarf feststellen und planen, wie viele Ausgelernte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Wenn nach dieser Personalbedarfsplanung feststeht, dass eine unbefristete Übernahme möglich ist, besteht ein Anspruch darauf. Auch wenn der Betrieb über Bedarf ausbildet, haben Ausgelernte einen Anspruch darauf, mindestens für ein Jahr beschäftigt zu werden – es sei denn, Betriebsrat und Arbeitgeber haben dazu etwas anderes vereinbart.
Ich will den Ausbildungsplatz wechseln. Darf ich das?
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen. Du solltest aber erst dann kündigen, wenn Du einen neuen Betrieb gefunden hast, der Dich übernimmt. Wenn der Arbeitgeber mit Deinem Weggang nicht einverstanden ist, brauchst Du einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung signalisiert der Ausbilder dem Azubi, dass er mit dessen Leistung oder Verhalten nicht zufrieden ist. Einer Kündigung müssen mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen. Wir raten, den Inhalt der Abmahnung genau zu prüfen und eine Gegendarstellung zu verfassen, falls sie unberechtigt ist. Auf alle Fälle solltest Du den Betriebsrat oder die IG Metall vor Ort einschalten.
Wer hilft mir bei Fragen oder Problemen in der Ausbildung?
Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb, der Betriebsrat und die IG Metall helfen Dir gerne weiter. Sprich sie bei Fragen oder Problemen in Deiner Ausbildung einfach direkt an! Sie haben viele Einflussmöglichkeiten und sind wichtige Ansprechpartner für alle Beschäftigten. Betriebsräte und Gewerkschaften haben beim Thema Ausbildung ein Wörtchen mitzureden – das regelt das Betriebsverfassungsgesetz.
Was muss ich wegen Corona zu der Ausbildung im Betrieb wissen?
Wer jetzt eine Ausbildung beginnt, muss zum Einstieg eine Unterweisung in die Präventionsmaßnahmen bekommen, um sich und andere vor einer Coronainfektion zu schützen. Die Verantwortung für die Maßnahmen zum Schutz vor Corona liegt beim Arbeitgeber, denn er hat gegenüber seinen Beschäftigten eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Deshalb muss er stets dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich bleiben und Gesundheitsgefahren vermieden werden.
Welche Maßnahmen senken im Betrieb und in der Berufsschule das Infektionsrisiko?
Ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern sollte eingehalten und gegebenenfalls die Anzahl der Personen im Raum reduziert werden. Der Arbeitgeber sollte Bodenmarkierungen in der Ausbildungswerkstatt anbringen und versetzte Pausen abhalten, um den Sicherheitsabstand in Pausenräumen und während der Pausen zu wahren. In den Betrieben gibt es für jede Branche entsprechende Arbeitsschutzstandards und Hygieneregeln. Darüber musst Du informiert werden. So müssen die Beschäftigten unbedingt die Hygieneregeln beachten und der Arbeitgeber während der Ausbildung genügend Zeit für Hygienemaßnahmen einräumen. Zudem sollten ausreichend Hygienemittel zur Verfügung stehen. Selbstverständlich sollten Beschäftigte darauf achten, die Hust- und Niesetikette einzuhalten, wie der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Ausbildungsmittel und Arbeitsflächen regelmäßig gereinigt werden. Ausbilder*innen sollten nicht nur Wissensvermittler, sondern auch Vorbilder und Impulsgeber sein. Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung unterstützen Euch gerne, wenn es Probleme gibt.
Wegen Corona gibt es in meinem Betrieb Kurzarbeit. Was passiert mit den Auszubildenden?
Kurzarbeit für Auszubildende gibt es in der Regel nicht. Der Betrieb muss Dich auch bei Kurzarbeit weiter ausbilden. Ausbildung kann auch unabhängig von der tatsächlichen Auslastung der Betriebe durchgeführt werden. Der Ausbildungsbetrieb hat nach Paragraf 14 Berufsbildungsgesetz eine Pflicht Dich auszubilden. Das heißt, dass der Ausbildungsbetrieb alle Mittel ausschöpfen muss, um Deine Ausbildung durch Umstellung des Ausbildungsplans, durch theoretische Wissensvermittlung von Lerninhalten oder Homeoffice für eine beschränkte Zeit weiter zu gewährleisten.
Mein Ausbilder schickt mich nach Hause, weil es keine Arbeit mehr im Betrieb gibt. Was passiert jetzt mit mir und meiner Ausbildung?
Wenn der Ausbildungsbetrieb Dich nach Hause schickt, verzichtet er auf Deine Ausbildungsleistung bzw. Deine Arbeitskraft. Eine Berechnung von Minusstunden ist in diesem Fall nicht rechtens. Die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die Du nichts kannst, ausfällt, obwohl Du bereitstehen würdest.
Meine Berufsschule muss wegen eines Coronafalls schließen, was nun?
Grundsätzlich müssen Auszubildende in den Betrieb, wenn die Berufsschule geschlossen hat. Die Freistellungsverpflichtung von Ausbildenden knüpft nämlich unmittelbar an den Schulbesuch an. Wenn Deine Berufsschule alternativen Unterricht wie Onlinekurse organisiert, muss Dein Betrieb Dich dafür freistellen. Die Schule muss Dir die Mittel wie Programme und Endgeräte zur Verfügung stellen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Frage auch im Ausbildungsbetrieb nach, ob dieser Dir die notwendige Technik zur Verfügung stellen kann (Computer, Onlinetools, E-Learning).